Der Caritasverband Stadt und Landkreis Hof e.V. hält auf seiner Website folgende Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs.3 Nr.5 BFSG) bereit:
Der Caritasverband Stadt und Landkreis Hof e.V. ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in ihren jeweils gültigen Fassungen barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, bis spätestens bis Dezember 2026 die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website https://www.caritas-hof.de/ des Caritasverbandes Stadt und Landkreis Hof e.V.
Die Website des Caritasverbandes Stadt und Landkreis Hof e.V. ist teilweise vereinbar mit obigen Rechtsgrundlagen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
(1) Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen würde eine grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale obiger Dienstleistung(en) mit sich bringen (§ 16 Abs.1 BFSG): keine
(2) Unverhältnismäßige Belastung (§ 17 Abs.1 BFSG):
(3) Sonstige Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften: keine
Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung am 12. Juni 2025. Die Erklärung wurde zuletzt am 12. Juni 2025 überprüft.
Verwendetes Tool: https://www.w3.org/WAI/test-evaluate/tools/list/
Caritasverband Stadt und Landkreis Hof e.V.
Marienstraße 56
95028 Hof
Deutschland
Telefon + 49 92 81 140 17 - 0
Telefax + 49 92 81 140 17 50
E-Mail: info@caritas-hof.de
Vorstand i. S. d. § 26 BGB (einzelvertretungsberechtigt):
Amtsgericht Hof
Registernummer: VR 576
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV(in der Fassung vom November 2020):
Christian Nowak (Anschrift wie oben)
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Christian Nowak (Anschrift wie oben)
Sie können gerne die Möglichkeiten der Melde-/Beschwerdestelle nutzen:
https://caritas-bamberg.interne-meldestelle.de/
Sie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu wenden. Die Marktüberwachungsbehörden befinden sich allerdings noch im Aufbau.