Kontakt
Verena Lehmann
Marienstr. 56
95028 Hof
Telefon: 0 92 81 / 140 17 - 14
Fax: 0 92 81 / 140 17 - 50
E-Mail: v.lehmann@caritas-hof.de
Erreichbarkeit
Beratung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Für die Verlängerung von Berechtigungen für die Hofer Tafel kann die offene Sprechstunde am Mittwoch vormittag genutzt werden.
Kurzbeschreibung
Die Allgemeine Soziale Beratung ist eine Anlaufstelle für soziale und psychische Probleme. Ihr besonderer Charakter ist ihre Vielfalt und Offenheit für unterschiedliche Problemstellungen.
Wir beraten Sie bei
- Sozialen Schwierigkeiten, z.B. Umgang mit Behörden, Beantragung und Durchsetzung von sozialen Leistungsansprüchen
- Finanziellen Problemen, z.B. fehlender Lebensunterhalt, ungesicherte Energieversorgung
- Persönlichen und familiären Anliegen, z.B. Krisensituationen, Konflikten innerhalb der Familie, Einsamkeit, Krankheit
- Fragen in lebenspraktischen Bereichen, z.B. Kinderbetreuung, Strukturierung des Tagesablaufes, Umgang mit Geld
Wir informieren Sie über
- Gesetzliche Ansprüche: ALG II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld
- Freiwillige Sozialleistungen: Hofer Tafel, Kleiderkammer
- Informationen zu anderen Fachberatungsstellen
- Tätigkeiten für Ehrenamtliche: Besuchsdienste, Kleiderkammer
- Weitere Hilfsangebote
Sie können erwarten, dass
- ... die allgemeine Soziale Beratung für jeden Menschen offen steht, unabhängig von Konfession, Nationalität und Weltanschauung
- ... alle Mitarbeiter*innen der Schweigepflicht unterliegen
- ... unsere Beratung kostenlos, möglichst unbürokratisch und ohne lange Wartezeit erfolgt
- ... wir gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsweg für Ihr Anliegen erarbeiten und Sie auf dem Weg begleiten
Ab dem 02. April 2024 bietet die Allgemeine Sozialberatung einen besonderen Service an. Immer Mittwochs in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können ohne vorherige Terminabsprache folgende Hilfen im Zentralen Empfang des Caritasverbandes Stadt und Landkreis Hof e.V. angeboten werden:
- Verlängerung und Ausstellung von Ausweisen für die Hofer Tafel
- Auzahlung von Beihilfen nach vorheriger Beratung
- Vergabe von Lebensmittelgutscheinen nach vorheriger Beratung
(vorgenannte Angebote sind nur im angegebenen Zeitfenster möglich!)