Bei der Betreuung nach dem Bundesbetreuungsgesetz handelt es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte rechtliche Vertretung für einen volljährigen Menschen. Zum Beispiel dann, wenn dieser auf Grund von einer psychischen Beeinträchtigung oder einer geistigen und/ oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, selbst zu entscheiden oder zu handeln.
Die*der Betreuer*in unterstützt betroffene Menschen in deren Angelegenheiten, die sie nicht oder nur teilweise selbstständig erledigen können. Dabei steht die Autonomie des*r Betreuten im Mittelpunkt.
Ziel der Betreuung ist es, Menschen ein möglichst eigenständiges, selbstverantwortliches und befriedigendes Leben zu ermöglichen.
Das Verfahren kann durch die betroffene Person selbst aber auch von Angehörigen, behandelnden Ärzten, Wohneinrichtung für Senioren oder anderen, die sich Sorgen machen angeregt werden. Darüber hinaus wird berücksichtigt, welche Fähigkeiten verblieben sind und somit in eigener Verantwortung und Selbstbestimmung ausgeübt werden können.
Das zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene und reformierte Betreuungsrecht stellt die Wünsche des Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen und stärkt somit deutlich das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten.
Der rechtliche Betreuer, sei es ehrenamtlich oder beim Betreuungsverein der Caritas, unsere Vereinsbetreuer*innen unterstützen die betroffene Person in den genau festgelegten Aufgabenkreisen dabei, seine Angelegenheiten so weit als möglich selbst zu organisieren.
Mögliche Aufgabenkreise des rechtlichen Betreuers können sein: