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Unsere Leistungen im Sinne des SGB VIII

Derzeit können wir Ihnen, im Rahmen unserer ambulanten Jugendhilfe durch ein multidiziplinäres Team nachstehende Hilfen anbieten:

  • § 31, 35a SGB VIII Sozial-/Heilpädagogische Familienhilfe (SPFH/HPFH) 
  • § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
  • § 18 SGB VIII begleitete Umgänge
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sollen Kindern, Jugendlichen und deren Familien in ihrem Lebensumfeld die Möglichkeit bieten, bedarfsgerecht und flexibel Unterstützung zu erfahren.

Sie werden eingeleitet, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen nicht mehr gewähr-leistet ist oder dieses Szenario droht. „Voraussetzung ist also ein erzieherischer Bedarf des Kin-des oder Jugendlichen, der durch die Erziehungsleistungen der Eltern nicht gedeckt werden kann.“ „Dieser Bedarf setzt aber keine Gefährdung des Kindeswohles voraus.“ Das heißt, diese Hilfen werden Familien angeboten, deren Lebenssituationen in der Regel durch komplexe und kumulierende psychosoziale und materielle Schwierigkeiten gekennzeichnet sind.

Die Hilfeerbringung findet überwiegend bei den Familien/jungen Menschen zu Hause sowie in deren sozialem Umfeld statt. Die Hilfen sind intensive und auf längere Dauer angelegte Formen der Begleitung, Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien. Sie erfordern die Mitarbeit der Familien/jungen Menschen. Die Hilfe findet ausschließlich nach vorangegangener Hilfeplanung und im Auftrag des jeweiligen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Unsere Leistungen im Sinne des SGB IX

  • §113 SGB IX Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) richten sich an Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung Unterstützung benötigen, um am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben zu können. Ziel dieser Leistungen ist es, die soziale Integration, Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.

Zielgruppe des ambulant betreuten Wohnens sind volljährige Menschen mit einer psychischen Behinderung oder Menschen die von einer solchen Behinderung bedroht sind (§ 99 SGB IX) und vorübergehend oder auf Dauer nicht zur selbstständigen Lebensführung fähig sind. Das Angebot richtet sich dabei an Menschen, welche wohnhaft in den Gebietskörperschaften Stadt und Landkreis Hof sind. 

Die Leistungserbringung ist gemäß dem Leitbild des Caritasverbandes bei allen Menschen unabhängig ihrer Geschlechtsidentität, Sexualität, Religion oder individueller Lebensführung möglich.